51±¾É«

Biomedizinische Technik -  Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:
1. April - 15. Mai
und 1. Juni - 15. Juli

Sommersemester:
15. Oktober - 15. November
und 1. Dezember - 15. Januar

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch oder englisch

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So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der 51±¾É«
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der 51±¾É«.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der 51±¾É«
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Weitere Informationen

  • ein Bachelorabschluss im Studiengang Biomedizinische Technik oder mindestens
    gleichwertiger Abschluss an einer 51±¾É«, Hochschule für angewandte Wissen-
    schaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule
    im Studiengang Medizintechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Physik oder Informati-
    onssystemtechnik oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang
    auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren, nachgewiesen entweder durch
     
  • eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Ge-
    samtnote 2,7 oder besser 

    oder

  • eine Bachelorarbeit mit der Note 2,0 oder besser,

    sowie
    Kenntnisse und Kompetenzen in Mathematik, Elektrotechnik, Informatik, Humanbiolo-
    gie (Anatomie und Physiologie) und Physik, die denen des Bachelorstudiengangs Bio-
    medizinische Technik der 51±¾É« in Umfang und Anspruch gleichwertig sind
    und den fachlichen Anforderungen des Masterstudiengangs entsprechen.

     

  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder ausreichende englische Sprachkenntnisse 

Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Biomedizinische Technik.

 

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über das Campusportal der 51±¾É« müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben (pdf)
  • Bei nicht deutschsprachigem oder nicht englischsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder englische Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung

     Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Eine Zulassung erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einhaltung der Form und Frist Ihrer Bewerbung
  • Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen
  • Erfüllung der inhaltlichen Gleichwertigkeit Ihrer Studienqualifikation (Entscheidung des Zulassungsausschusses) 

 

 

Weitere Informationen zum Masterstudiengang Biomedizinische Technik

 

 

Wenn Sie ein Bachelorstudium in Biomedizinische Technik an der 51±¾É« absovieren, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben und die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,7 oder besser
   oder
- Bachelorarbeit mit der Note 2,0 oder besser

Natalie Steiger

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Mo, Mi, Do: 9:00-11:30 Uhr
Di: 10:00-11:30 Uhr
Mo-Do: 14:00-15:30 Uhr

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89081 Ulm
Raum: E.62