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Onboarding neu berufener Professorinnen und Professoren

Nach Ihrer Rufannahme

  • Von Seiten der Personalabteilung werden alle Mitbewerberinnen und Mitbewerber unter Nennung Ihres Namens über die Rufannahme unterrichtet.
  • Nach dieser Mitteilung ist eine Frist von 3 Wochen einzuhalten. In dieser Frist haben die Mitbewerberinnen und Mitbewerbern die Möglichkeit, ggf. gegen die Nicht-Berücksichtigung Rechtsmittel einzulegen.
  • Nach Ablauf der 3 Wochen und wenn keine Rechtsmittel eingelegt wurden und wenn alle Einstellungsunterlagen vorliegen, kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt/der Dienstvertrag zur Unterschrift vorgelegt werden.  
  • Die Terminvereinbarung für die Aushändigung der Urkunde erfolgt über das Vorzimmer des Präsidenten. Sie erhalten von dort Terminvorschläge. Hierzu zu beachten: die Urkunde kann vor oder zum Dienstantritt ausgehändigt werden, nicht aber im Nachgang. Die Urkunde wird von Hand zu Hand ausgehändigt. 

  1. Personalbogen
  2. ggf. Kopie Heiratsurkunde/ Urkunde Lebenspartnerschaft
  3. ggf. Kopie Geburtsurkunde Kind/er
  4. Belehrung und Erklärung*
  5. Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und Strafverfahren*
  6. Erweitertes Führungszeugnis, das Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder über das online beantragen. Die Kosten hierfür können nicht durch die Universität übernommen werden. Das Schreiben für den Antrag erhalten Sie von der Abt. Personalservice.
  7. Gesundheitsüberwachungsbogen*, den Sie bitte ausgefüllt zur ärztlichen Untersuchung mitnehmen
  8. bestätigte Kopie von Master/ Diplom/ ärztliches Zeugnis, Approbation, Facharzt/Fachärztin, Promotion, ggf. Habilitation

*Formulare, die Sie von der Abt. Personalservice erhalten

Die Auszahlung der Besoldung erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (kurz: LBV).

Hierfür senden Sie bitte folgende Unterlagen ausgefüllt die Abt. Personalservice zur Weiterleitung an das LBV.

Die folgenden Vordrucke stehen Ihnen unter zur Verfügung, vgl auch Checkliste LBV 101

  • LBV5031 Erklärung Besoldung 
  • ggfs. LBV538b1 Erklärung Familienzuschlag 
  • ggfs. LBV538b2 Erklärung zum kinderbezogenen Familienzuschlag
  • ggf. LBV510 (wenn Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben)
  • LBV 5033 Erklärung zur Jubiläumsdienstzeit
  • LBV 42101bs Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung *bei AT-Dienstvertrag 
  • LBV42101z Erklärung zur Zusatzversorgung* bei AT-Dienstvertrag

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Personalsachbearbeiterin zur Verfügung.

Wichtige Anlaufstellen

Bereich Mathematik und Wirtschaftswissenschaften: Marion Großhans, Abt. III-2, marion.grosshans(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25047

alle anderen Bereiche: Luitgart Ebert, Abt. III-2, luitgard.ebert(at)uni-ulm.de  , Tel. +49 731 50-25023

Zuständig sind die Reisekostensachbearbeiter, die Sie hier (uni-intern lesbar) finden.

Heike Pleil, Abt. IV-1, heike.pleil(at)uni-ulm.de  , Tel. +49 731 50-25042
Tanja Bamberger, Abt. IV-1, tanja.bamberger(at)uni-ulm.de  , Tel. +49 731 50-25084

Andreas Schwer, Abt. IV-2, andreas.schwer(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25058 

Rainer Jerg, Abteilungleiter Abt. IV-2, rainer.jerg(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25066

Stefanie Gehse, Abt. IV-1, stefanie.gehse(at)uni-ulm.de , Tel. +49 (0)731/50-25041

Zuständig sind die Personalsachbearbeiter, die Sie hier (uni-intern lesbar) finden.

Markus Walk, Abt. V-1, markus.walk(at)uni-ulm.de , Tel. +49 731 50-25123 

Unterstützung bei der Vorbereitung und rechtlichen Gestaltung von Drittmittelprojekten durch Abt. I-2 /einrichtungen/zuv/dez1/recht-und-organisation/mitarbeiter-i-2/ 

Zentrum für Lehrentwicklung, Dr. Tatjana Spaeth tatjana.spaeth(at)uni-ulm.de , Tel.  +49 731 50-23076