Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes der UniversitÀt Ulm 2022 - 2026
Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung sowie eine wichtige Grundlage fĂŒr eine lĂ€ngerfristige gezielte Förderung von Frauen im wissenschaftsstĂŒtzenden Bereich.
Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz entfĂ€llt die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplanes sofern ein Gleichstellungsplan fĂŒr alle BeschĂ€ftigten gemÀà erstellt wird. Der Gleichstellungsplan ist dann laut Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes.
Der Struktur- und Entwicklungsplan der UniversitĂ€t Ulm 2022 - 2026 enthĂ€lt somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der BeschĂ€ftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von UnterreprĂ€sentanz und FördermaĂnahmen fĂŒr Frauen.