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Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung wird von schwerbehinderte/ihnen gleichgestellte BeschĂ€ftigte - an der UniversitĂ€t Ulm und den Bereich der Vorklinik - gewĂ€hlt und ist fĂŒr diese zustĂ€ndig. Dabei hat sie
- die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
- ihre Interessen an der UniversitÀt zu vertreten
- und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche die einzelne schwerbehinderte Person wie auch die schwerbehinderten Personen als Gruppe betreffen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist KEIN Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Schwerbehindertengesetz SGB IX hat.

Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem  eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat darĂŒber zu wachen, dass die fĂŒr die schwerbehinderte/ihnen gleichgestelle BeschĂ€ftigte geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

Sie hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten/ihnen gleichgestellte BeschĂ€ftigte dienen, bei den zustĂ€ndigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der BeschĂ€ftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der IntegrationsĂ€mter  zurĂŒckgreifen. Diese Hilfe ist fĂŒr die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszurĂ€umen.

Neben der von den schwerbehinderten/ihnen gleichgestellten BeschĂ€ftigten gewĂ€hlten Vertretung gibt es noch die Beauftragte des Arbeitgebers (Schwerbehindertenbeauftragte). Diese vertritt den Arbeitgeber in den Angelegenheiten der schwerbehinderte/ihnen gleichgestellte BeschĂ€ftigte. Die Beauftragte ist Partner der Schwerbehindertenvertretung, des Personal- oder Betriebsrates und der HauptfĂŒrsorgestellen. Die/der Beauftragte des Arbeitgebers wird von diesem ernannt und kann auch wieder abberufen werden.

Herr Jan-Christian Möller ist der Inklusionsbeauftragte der UniversitÀt Ulm. Frau Katrin KÀstle ist die Schwerbehindertenbeauftrage im Bereich Vorklinik.