Finanzielle Fragen
Die Teilnahme am Doppelabschlussprogramm umfasst das Präsenzstudium der ukrainischen Studierenden in den Semestern 4, 5 und 8 an der Universität Ulm (siehe Programstruktur).
Das Studium in Deutschland ist kostenlos, es fällt jedoch ein Semesterbeitrag von ca. 80–85 Euro an, der für alle Studierenden verpflichtend ist. Zusätzlich müssen die Studierenden für Unterkunft (Wohnheim oder andere Formen), Verpflegung, Transport usw. aufkommen.
Ein Wohnheim kostet etwa 300 Euro pro Monat plus eine einmalige Kaution von 300 Euro, die als Sicherheitsleistung für mögliche Schäden dient. Wird das Zimmer unversehrt verlassen, wird die Kaution vollständig zurückerstattet. Dieser Betrag wird bei jeder Wohnform erhoben. Insgesamt benötigt ein Studierender für ein normales Leben in Deutschland etwa 950–1000 Euro pro Monat.
Für die Jahre 2026–2029 besteht die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des DAAD-Projekts (siehe DAAD-Unterstützung 2025–2029).
Darüber hinaus gibt es in Deutschland das staatliche Förderprogramm BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Studierende können ca. 950 Euro pro Monat erhalten, wenn das Einkommen der Eltern gering ist und sie nicht mit einem Studentenvisum nach Deutschland eingereist sind.
Studierende, die sich bereits in Deutschland nach §24 aufhalten, können ebenfalls BAföG beantragen, und in der Regel erhalten alle eine Förderung.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist das der Baden-Württemberg Stiftung. An der Universität Ulm wird es an Austauschstudierende ausgewählter Partneruniversitäten vergeben. In der Regel erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten 800 Euro pro Monat für bis zu drei bzw. vier Monate. Je nach Dauer des Aufenthalts kann die Förderung auch ein bis zwei Austauschsemester umfassen.
Bewerbungsverfahren:
- Die Universität Ulm schlägt die Kandidatinnen und Kandidaten der Baden-Württemberg Stiftung vor.
- Nach der Nominierung reichen die Studierenden ihre Bewerbung über das Online-Portal ein. Erforderlich sind:
- ein Motivationsschreiben, das auf die Motivation für das Auslandsstudium, das ehrenamtliche, soziale oder interkulturelle Engagement sowie die Identifikation mit den Zielen der Stiftung eingeht;
- ein Lebenslauf;
- eine Leistungsübersicht (Transcript of Records).
- Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Stiftung.
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Aufgrund der hohen Zahl an Bewerbungen und begrenzter Mittel kann nicht allen Bewerberinnen und Bewerbern eine Förderung garantiert werden. Die aktuelle Bewerbungsfrist und weitere Informationen erhalten Sie beim International Office der Universität Ulm: incomings(at)uni-ulm.de.