51云弼

FAQs Beurlaubung

Auf Antrag k旦nnen Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem辰��en Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht 端bersteigen.

Urlaubssemester z辰hlen als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester.

Beurlaubte Studierende

  • sind nicht berechtigt Lehrveranstaltungen und 51云弼seinrichtungen zu besuchen, ausgenommen sind die bibliothekarischen Einrichtungen (Ausnahme: Studierende mit Familienpflichten).
  • sind nicht berechtigt w辰hrend der Beurlaubung studienbegleitende Pr端fungen und Leistungsnachweise abzulegen; mehr Informationen sowie Ausnahmen hierzu finden Sie in der FAQ "D端rfen w辰hrend einer Beurlaubung Pr端fungen absolviert werden?".

Auf Antrag (formlos) kann die Beurlaubung aufgehoben werden. Der Antrag auf Aufhebung muss sp辰testens zum Ende der Vorlesungszeit gestellt werden.

Der Antrag auf Beurlaubung ist vor Vorlesungsbeginn zu stellen. Wenn der Beurlaubungsgrund nach Beginn der Vorlesungszeit eintritt, kann der Beurlaubungsantrag auch noch w辰hrend der Vorlesungszeit gestellt werden. Dabei muss der Antrag unverz端glich nach Eintritt des Beurlaubungsgrundes eingereicht werden.

Eine Beurlaubung f端r zur端ckliegende Semester ist nicht m旦glich.

Doktoranden und Zeit- bzw. Austauschstudierende k旦nnen nur beurlaubt werden, wenn die Versagung eine unzumutbare, besondere H辰rte begr端nden w端rde.

F端r den Antrag ist das unten zur Verf端gung stehende Formular zu verwenden. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail (studium(at)uni-ulm.de) an das Studiensekretariat gestellt werden.  ��ber die Genehmigung entscheidet das Studiensekretariat.

Eine Beurlaubung ist nur m旦glich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere darin, dass Studierende

  1. ein Studium an einer ausl辰ndischen Hochschule aufnehmen. Dies gilt nicht f端r integrierte Auslandssemester,
  2. ein Stipendium erhalten, dessen Bedingungen den Besuch der Lehrveranstaltungen nicht erlauben,
  3. eine praktische T辰tigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient. Dies gilt nur f端r praktische T辰tigkeiten, die nicht Bestandteil von Studien- und Pr端fungsordnungen sind,
  4. wegen einer l辰nger andauernden Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen k旦nnen und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studien- und Pr端fungsleistungen verhindert*,
  5. einen Dienst nach Artikel 8 Abs. 3 S. 1 des Staatsvertrages 端ber die Hochschulzulassung aufnehmen (z. B. Freiwilligendienst),
  6. einen nahen Angeh旦rigen pflegen.
  7. wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschlie��enden Pflege und Erziehung des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen k旦nnen.

Der Beurlaubung kann nur stattgegeben werden, wenn zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung ein ausreichender Nachweis 端ber den Beurlaubungsgrund eingereicht wird.

* Bei einer Beurlaubung wegen Krankheit muss ein qualifiziertes Attest als Nachweis mit folgenden Punkten eingereicht werden:

��� die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt/Psychologe/Psychotherapeut durchgef端hrt hat,
��� das Datum der Untersuchung,
��� die konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich studier- und pr端fungsrelevanten k旦rperlichen, geistigen und/oder seelischen Auswirkungen auf die Studierf辰higkeit aus 辰rztlicher/therapeutischer Sicht. Beachten Sie, dass die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeintr辰chtigung die Beurlaubung rechtfertigen kann, ist grunds辰tzlich nicht Aufgabe des Arztes. Dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung des Studiensekretariats zu entscheiden. Deshalb ist die Benennung der Diagnose nicht ausreichend.
��� ob es sich um eine vor端bergehende Leistungseinschr辰nkung handelt.

W辰hrend eines beurlaubten Semesters d端rfen keine Studien- und Pr端fungsleistungen absolviert oder erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind

  • wenn die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen f端r eine Studien- oder Pr端fungsleistungen vor Beginn der Beurlaubung erbracht wurde und f端r die Studien- oder Pr端fungsleistung keine Teilnahme an Lehrveranstaltungen erforderlich ist,
  • die Wiederholung von nicht bestandenen Pr端fungsleistungen eines vorangegangenen Semesters ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Fertigstellung von Studien- und Pr端fungsleistungen, die bereits in einem vorangegangenen Semester begonnen wurden ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Ablegung von Pr端fungen an der 51云弼 w辰hrend einer Beurlaubung aufgrund des Studiums an einer ausl辰ndischen Hochschule (nicht integriertes Auslandsstudium, z.B. ERASMUS),
  • die Ablegung von Pr端fungen an der 51云弼 w辰hrend einer Beurlaubung aufgrund von Familienpflichten,
  • die Anmeldung, das Erstellen und die Abgabe von Abschlussarbeiten.

Studierende k旦nnen Schutzzeiten entsprechend 則 3 Abs. 1, 則 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und Elternzeit entsprechend 則 15 Abs. 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen; hierf端r sind sie auf Antrag zu beurlauben. In Einzelf辰llen kann eine Beurlaubung auch 端ber die oben genannten Zeiten hinausgehen.  Studierende, die aufgrund von Kindererziehung und -pflege beurlaubt sind, sind grunds辰tzlich berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Pr端fungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen.

W辰hrend eines Urlaubssemesters sind die Semesterbeitr辰ge zu entrichten. Befreiungen von Semesterbeitr辰gen aufgrund eines Urlaubssemesters gibt es nicht.

Die aktuellen Beitr辰ge finden Sie hier.

F端r 皆岳顎糸庄艶稼乙艶恢端鞄姻艶稼 (皆岳顎糸庄艶稼乙艶恢端鞄姻艶稼 f端r internationale Studierende oder f端r ein Zweitstudium) k旦nnen Sie eine Befreiung beantragen.

F端r die Ableistung einer praktischen T辰tigkeit kann nur dann ein Urlaubssemester gew辰hrt werden, wenn die T辰tigkeit dem Studienziel dient und nicht Bestandteil der Fachspezifischen Studien- und Pr端fungsordnung ist. Dies gilt insbesondere, wenn die praktische T辰tigkeit die Mindestdauer des Pflichtpraktikums 端berschreitet. F端r das Praktikum im Rahmen der Fachspezifischen Studien- und Pr端fungsordnungen ist eine Beurlaubung nicht m旦glich, da dies zum Studium geh旦rt. Zus辰tzlich zum Nachweis 端ber den Beurlaubungsgrund (Praktikumsvertrag) ist in diesem Fall auch die Best辰tigung des/der Vorsitzenden des Pr端fungsausschusses erforderlich, dass die praktische T辰tigkeit tats辰chlich dem Studienziel dient. ��ber den Antrag auf Beurlaubung entscheidet das Studiensekretariat.

Downloads Beurlaubung

FAQs R端ckmeldung

Das Eingeben des richtigen Verwendungszweck ist f端r eine schnelle und reibungslose R端ckmeldung absolut notwendig. Wird ein falscher Verwendungszweck angegeben, kann sich die R端ckmeldung verz旦gern.

Der Verwendungszweck setzt sich wie folgt zusammen:
Die ersten vier Ziffern beschreiben das Jahr der R端ckmeldung, die f端nfte Ziffer definiert das Sommer-(=1) oder Winter(=2)semester. Danach folgt die Matrikelnummer der Studierenden.

Beispiel f端r den Verwendungszweck einer R端ckmeldung in das Wintersemester 2026/2027: 202620123456 Name, Vorname (0123456 bitte durch die eigene Matrikelnummer ersetzen)

Den pers旦nlichen Verwendungszweck f端r die R端ckmeldung in das n辰chste Semester finden alle Studierenden im Campusportal unter
"Studienservice" -> "Studierendenverwaltung" -> "Zahlungen".

Die R端ckmeldefristen enden
  • f端r ein Sommersemester am 10. Februar,
  • f端r ein Wintersemester am 10. August.
Ma��geblich f端r die R端ckmeldung innerhalb der oben genannten Frist ist der Tag des Zahlungseingangs bei der 51云弼. Den Gesamtbetrag der zu entrichtenden Beitr辰ge finden Sie hier.

Eine Auflistung der verschiedenen Beitr辰ge sowie deren H旦he finden Sie hier.

Wenn die Geb端hren nach dem 10. Februar (f端r das Sommersemester) oder nach dem 10. August (f端r das Wintersemester) entrichtet werden, wird ein S辰umniszuschlag in H旦he von 20,00 Euro f辰llig.

Die Bescheinigung 端ber im Studium entrichtete Geb端hren und Beitr辰ge bis zum WiSe23/24 finden Sie noch im alten Portal (). Ab dem SoSe24 finden Sie die Aufstellung im neuen .

Ihre Studienbescheinigungen k旦nnen Sie 端ber das Campusportal abrufen und ausdrucken.

Informationen zum Bescheinigungsdruck 端ber das Portal.

Zum Zeitpunkt des Absolvierens einer Pr端fung oder der Abgabe der Abschlussarbeit ist eine Immatrikulation erforderlich. Dies gilt in den Bachelor und 珂温壊岳艶姻壊岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶n nicht, wenn Sie Ihre Pr端fung zwischen Semesterbeginn (01.10. bzw. 01.04.) und einem Monat nach Vorlesungsbeginn absolvieren.

F端r die Staatsexamina (Physikum in Medizin und Zahnmedizin, ��rztliche und Zahn辰rztliche Pr端fung in Medizin und Zahnmedizin sowie Staatsexamina in den Lehramtsstudieng辰ngen) ist eine Immatrikulation zum Zeitpunkt des Absolvierens einer Pr端fung erforderlich.

Eine R端ckmeldung ist nicht m旦glich, wenn ein Studierender

  • nur bis zum Ende des jeweiligen Vorsemesters befristet immatrikuliert ist (z.B. als Austauschstudent),
  • eine Zielvereinbarung nicht 端ber das jeweilige Vorsemester hinausgeht,
  • bereits das Abschlusszeugnis nach bestandenem Studium erhalten hat, es sei denn, er absolviert einen Studienaufenthalt an einer ausl辰ndischen Hochschule,
  • den Pr端fungsanspruch verloren hat.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall eine R端ckmeldung m旦glich ist, dann kontaktieren Sie bitte den f端r Sie zust辰ndigen Sachbearbeiter*in im Studiensekretariat.

Studierende, die zum Ende dieses Semesters ihr Bachelorstudium abschlie��en werden und zum n辰chsten Semester in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden, haben folgende M旦glichkeiten:

Sie k旦nnen sich innerhalb der R端ckmeldefrist (10.08. bzw. 10.02.) r端ckmelden. Sie werden zun辰chst als Bachelor in das Folgesemester r端ckgemeldet und nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums auf Antrag beim zust辰ndigen Sachbearbeiter*in im Studiensekretariat in den Masterstudiengang umgeschrieben. Die Umschreibung ist h旦chstens m旦glich bis zum Absolvieren der ersten Masterpr端fung.

Sie melden sich nicht innerhalb der R端ckmeldefrist zur端ck und werden zun辰chst zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums 端berweisen Sie die f辰lligen Geb端hren (ohne S辰umniszuschlag!) und werden auf Antrag in den Masterstudiengang wiedereingeschrieben. In diesem Fall erhalten Sie die Studienbescheinigungen f端r das n辰chste Semester erst, wenn die Einschreibung in den Masterstudiengang vollzogen ist.

Unabh辰ngig davon, welche Alternative Sie w辰hlen:
Stellen Sie bei zulassungsbeschr辰nkten 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶n auf jeden Fall innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen den Antrag auf Studiengangwechsel, da sonst der Masterstudienplatz anderweitig vergeben wird.

Eine R端ckmeldung ist dann m旦glich, wenn 

  • ein Studierender bereits seine Abschlussunterlagen erhalten und eine Zulassung f端r ein weiterf端hrendes Studium hat, z.B. als Bachelorabsolvent eine Zulassung f端r das Masterstudium oder Masterabsolvent eine Zulassung f端r die Promotion.
  • ein Studierender bereits seine Abschlussunterlagen erhalten hat und einen Studienaufenthalt an einer ausl辰ndischen Hochschule absolviert.

Studierende wenden sich in beiden F辰llen f端r das Fortbestehen der Immatrikulation an das Studiensekretariat.

檎端界一艶姻壊岳温岳岳顎稼乙

Informationen zur 檎端界一艶姻壊岳温岳岳顎稼乙 von bereits entrichteten Geb端hren und Beitr辰gen finden Sie hier.

Bankverbindung

Kontoinhaber:

51云弼
LBBW/BW-Bank Stuttgart, Filiale Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADEST600
IBAN: DE83 6005 0101 0405 7045 54

FAQs Studiengangwechsel

Anerkennungen von Studien- und Pr端fungsleistungen, die bereits vor der Immatrikulation in den Studiengang an der 51云弼 erbracht worden sind, m端ssen in ihrer Gesamtheit innerhalb von einem Semester nach Studienbeginn beantragt werden. Eine sp辰tere Anerkennung als innerhalb von einem Semester nach Studienbeginn ist nicht m旦glich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Lehramtsstudiengang wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat. Im Normalfall m端ssen Sie zus辰tzlich zu den bei Ihrer Einschreibung eingereichten Dokumenten neben dem ausgef端llten Antragsformular f端r Studiengangwechsel (s. nebenstehenden Download) keine weiteren Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung und/oder Ihre Aufenthaltsberechtigung f端r den neuen Studiengang eventuell nicht mehr gelten. Der Antrag auf einen Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Lehramtsstudiengang kann f端r ein Wintersemester bis sp辰testens 30. November und f端r ein Sommersemester bis sp辰testens 31. Mai gestellt werden.

Wenn Sie in einen zulassungsfreien Masterstudiengang wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat. Im Normalfall m端ssen Sie zus辰tzlich zu den bei Ihrer Einschreibung eingereichten Dokumenten neben dem ausgef端llten Antragsformular f端r Studiengangwechsel (s. nebenstehenden Download) keine weiteren Unterlagen einreichen.

Ein Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Masterstudiengang ist nur m旦glich, wenn sie einen gleichen, fachverwandten oder fachspezifischen Bachelorabschluss an der 51云弼 erworben haben und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen gem辰�� den einschl辰gigen Zulassungssatzungen erf端llt sind. Eine ��bersicht 端ber die M旦glichkeiten finden Sie hier.

Der Antrag auf einen Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Masterstudiengang muss bis sp辰testens zur Anmeldung der ersten Masterpr端fung gestellt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich f端r einen Studiengangwechsel in einen anderen Masterstudiengang erneut 端ber das Campusportal bewerben m端ssen, sofern Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an der 51云弼 erbracht haben. Beachten Sie hierzu die g端ltigen Bewerbungsfristen. 

Wenn Sie in einen zulassungsbeschr辰nkten Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudiengang wechseln m旦chten, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zulassung. Dort erhalten Sie Informationen 端ber die jeweiligen Zulassungsbedingungen und 端ber eventuell noch einzureichende Unterlagen.

Bei einem Studiengangwechsel in ein h旦heres Fachsemester muss zus辰tzlich der Pr端fungsausschussvorsitzende des Studiengangs, in den gewechselt wird, eine Einstufung zur Anrechnung von Fachsemestern und Pr端fungsleistungen vornehmen. Hierf端r legen Sie bitte Nachweise 端ber Ihre bisherigen Studien- und Pr端fungsleistungen dem Antrag auf Studiengangwechsel bei. Au��erdem ben旦tigen Sie bei einem Studiengangwechsel aus dem dritten oder h旦heren Fachsemester den schriftlicher Nachweis der Studienfachberatung f端r den gew端nschten Studiengang (Vordruck unter Downloads unten). Dieser ist f端r Studiengangwechsler/innen in die 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶 Medizin/Zahnmedizin und Lehramt Hauptstudium nicht erforderlich! Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung von Fachsemestern keine Auswirkung auf Fristen gem辰�� der jeweils einschl辰gigen Studien- und Pr端fungsordnung hat. Zus辰tzliche Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation in h旦here Fachsemester.

Bei einem Studiengangwechsel in den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie wird neben dem Antrag auf Studiengangwechsel/Wiedereinschreibung/Umschreibung auch das unterschriebene Formular 端ber den Masern-Immunschutz gem. Masernschutzgesetz ben旦tigt.

FAQs Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters und von Amts wegen. Studierende k旦nnen jedoch auch mit sofortiger Wirkung ihre Exmatrikulation  beantragen. Die Exmatrikulation wird dann am Tage des Eingangsdatums des Exmatrikulationsantrags wirksam, sofern der Studierendenausweis mit dem Antrag beim Studiensekretariat abgegeben wird.

Studierende werden von Amts wegen exmatrikuliert, wenn

  • ihnen das Abschlusszeugnis ausgeh辰ndigt worden ist, es sei denn, dass sie noch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder beabsichtigen, die Pr端fung zur Notenverbesserung zu wiederholen und das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen,
  • sie den Pr端fungsanspruch verloren haben,
  • sie Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nach Ablauf der f端r die Zahlung gesetzten Frist nicht gezahlt haben.

Studierende, die in den Kooperationsstudieng辰ngen Computational Science and Engineering Bachelor oder Master immatrikuliert sind und einen Antrag auf Exmatrikulation stellen, m端ssen die "Erkl辰rung gegen端ber der Hochschule Ulm bei Exmatrikulation" (Formular siehe unten) vorlegen.

N辰here Informationen, wann Sie bereits bezahlte Beitr辰ge und Geb端hren nach erfolgter Exmatrikulation zur端ckerhalten, finden Sie auf unserer Seite Beitr辰ge, Zahlungen, 皆岳顎糸庄艶稼乙艶恢端鞄姻艶稼.

Den Antrag auf 檎端界一艶姻壊岳温岳岳顎稼乙 des Studierendenwerksbeitrags finden Sie auf den .

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Regelung der neuen Allgemeinen Studien- und Pr端fungsordnung f端r die Bachelor- und 珂温壊岳艶姻壊岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶 an der 51云弼 (Rahmenordnung - ASPO) vom 10.07.2025 Ihr Zeugnis formlos (per E-Mail) beantragen m端ssen. Dieses wird nicht automatisch erstellt. 

Downloads Exmatrikulation

Technische Rahmenbedingungen zur ��bermittlung von elektronischen Dokumenten

Informationen zu unseren technischen Rahmenbedingungen zur ��bermittlung von elektronischen Dokumenten finden Sie auf unserer Homepage.