51云弼

Nachfolgende Regelungen gelten nicht f端r Studierende der Medizin/Humanmedizin; hier gelten die Regelungen der aktuellen Studien- und Pr端fungsordnungen!

Pr端fungen und Module - Frequently Asked Questions

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu pr端fungsrechtlichen Aspekten Ihres Studiums. Diese sollten Sie vor allem vor Beginn Ihres Pr端fungszeitraums nochmals sorgf辰ltig durchlesen. Wenn Sie Fragen zu Pr端fungen Ihres Studiengangs haben, dann k旦nnen Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Studiensekretariats wenden. Wir w端nschen Ihnen eine lehr- und abwechslungsreiche Studienzeit in Ulm!

 Die rechtlichen Grundlagen f端r Ihr Studium sind insbesondere:
- das Landeshochschulgesetz (LHG)
- die unter "Allgemein (Rahmenordnung)"
- die der jeweiligen 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶

Bitte beachten Sie auch:
- die
- die

F端r Studierende

Zum Zeitpunkt der Pr端fung muss der Pr端fling an der 51云弼 immatrikuliert sein und ggf. eine Vorleistung vorhanden sein.

Am Ende eines Semesters legen Studierende Pr端fungen ab. Der erste Pr端fungszeitraum liegt in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und den ersten drei vorlesungsfreien Wochen; der zweite Pr端fungszeitraum in den letzten drei vorlesungsfreien Wochen und der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters.

Pr端fungsanmeldungen haben bei schriftlichen Pr端fungen bis sp辰testens f端nf Tage vor Pr端fungsdatum zu erfolgen (z.B. Pr端fungsdatum 21.02., letzte Anmeldem旦glichkeit: 16.02.) Versp辰tete Anmeldungen sind nicht m旦glich.

Die Pr端fungen im zweiten Pr端fungszeitraum k旦nnen als offene oder geschlossene Pr端fungen angeboten werden. Wird eine Pr端fung als geschlossene Pr端fung angeboten, so d端rfen an ihr nur Studierende teilnehmen, die zu einem fr端heren Pr端fungstermin zur selben Pr端fung angemeldet waren und diese nicht bestanden haben oder denen wegen eines triftigen Grundes (z.B. Pr端fungsunf辰higkeit) ein R端cktritt genehmigt wurde. An offenen Pr端fungen d端rfen alle Studierenden ohne diese Einschr辰nkungen teilnehmen.

��ber das ist die Pr端fungsanmeldung und der Ausdruck von Bescheinigungen 端ber erbrachte und angemeldete Leistungen m旦glich. Somit haben Sie die M旦glichkeit, sich orts- und zeitunabh辰ngig zu Ihren schriftlichen und m端ndlichen Pr端fungen anzumelden und Ihre Pr端fungsergebnisse abzurufen. Beachten Sie, dass Sie nach jeder get辰tigten Pr端fungsanmeldung auch kontrollieren, ob die Anmeldung tats辰chlich vollzogen wurde. Hierzu rufen Sie die PDF-Bescheinigung 端ber angemeldete Pr端fungen auf. Pr端fungen, f端r die keine Anmeldung vorliegt, werden nicht gewertet (unabh辰ngig davon, ob sie bestanden oder nicht bestanden sind).

Sollte die Anmeldung 端ber das Hochschulportal nicht m旦glich sein, erfolgt die Anmeldung direkt beim Studiensekretariat per E-Mail an Studiensekretariat.
Bitte geben Sie immer folgende Informationen an:
- Name und Vorname des Pr端flings
- Matrikelnummer
- Name und Nummer der Pr端fung
- Datum der Pr端fung
- Name des Pr端fers
- Notenverbesserungsversuch/Zusatzfach 
Beachten Sie bitte die jeweiligen Anmeldefristen.

Wenn Sie zu einer Pr端fung, zu welcher Sie sich angemeldet haben, nicht erscheinen, wird die Pr端fung mit ���nicht bestanden��� (5,0) bewertet.

Der R端cktritt von Klausuren, elektronischen Pr端fungen, m端ndlich Praktischen Pr端fungen oder m端ndlichen Pr端fung ohne wichtigen Grund ist gem. 則21 Abs. 4 ASPO bis zu einem Tag vor der Pr端fung m旦glich (Beispiel: Pr端fung am 10.02., Ein R端cktritt ist bis sp辰testens 09.02. m旦glich!).  F端r alle anderen Pr端fungen gelten die von den Pr端fenden festgelegten Fristen zur Abmeldung von einer Pr端fung.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein R端cktritt von einer Pr端fung nur aus wichtigem Grund,  z.B. aus Krankheitsgr端nden, m旦glich.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass ein R端cktritt am Tag der Pr端fung der Pr端ferin oder dem Pr端fer und dem Studiensekretariat gegen端ber angezeigt werden muss. R端cktrittsgr端nde m端ssen unverz端glich sp辰testens innerhalb von f端nf Tagen dem Studiensekretariat gegen端ber angezeigt werden (則 21 Abs. 5 Rahmenordnung - ASPO).

Der R端cktritt von m端ndlichen Pr端fungen mit variablen Pr端fungsdatum ist bis einen Tag vor der Pr端fung m旦glich. Ist kein Pr端fungsdatum mit dem Pr端fer vereinbart, ist ein R端cktritt bis zum vorletzten Tag des Semesters (30.03. oder 29.09.) m旦glich. Ein R端cktritt von m端ndlichen Pr端fungen mit variablen Pr端fungsdatum ist nicht 端ber das Portal m旦glich, sondern kann nur per E-Mail 端ber das Studiensekretariat erfolgen.

Der Antrag auf einen R端cktritt von einer Studien- und Pr端fungsleistung muss unverz端glich nach Eintritt des Grundes, ohne schuldhaftes Verz旦gern, gestellt werden. Wenn Sie am Pr端fungstag aus Krankheitsgr端nden pr端fungsunf辰hig sind, reichen Sie bitte unverz端glich das vom Arzt ausgef端llte Formular f端r die Bescheinigung der Pr端fungsunf辰higkeit (��rztliches Attest)* ein. Ein R端cktritt von der Pr端fung nach Absolvieren der Pr端fung ist nicht m旦glich.

* Bei einem R端cktritt von einer angemeldeten Pr端fung wegen Krankheit muss ein qualifiziertes Attest als Nachweis mit folgenden Punkten eingereicht werden:

��� die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt/Psychologe/Psychotherapeut durchgef端hrt hat,
��� das Datum der Untersuchung,
��� die konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich pr端fungsrelevanten k旦rperlichen, geistigen und/oder seelischen Auswirkungen auf die Pr端fungsf辰higkeit aus 辰rztlicher/therapeutischer Sicht. Beachten Sie, dass die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeintr辰chtigung den Abbruch der Pr端fung oder den R端cktritt von der Pr端fung rechtfertigen kann, ist grunds辰tzlich nicht Aufgabe des Arztes. Dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung des Studiensekretariats zu entscheiden. Deshalb ist die Benennung der Diagnose nicht ausreichend.
��� ob es sich um eine vor端bergehende Leistungseinschr辰nkung handelt.

In 則 6 Abs. 6 der Rahmenordnung der 51云弼 f端r Bachelor- und 珂温壊岳艶姻壊岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶 ist geregelt, dass bis sp辰testens zum Ende des dritten Fachsemesters eine oder mehrere Pr端fungen aus den Grundlagen erbracht werden sein muss. Die Orientierungspr端fung darf nur einmal wiederholt werden. Welche Pr端fungen in Ihrem Studiengang die Orientierungspr端fung bilden, entnehmen Sie der f端r Ihren Studiengang g端ltigen FSPO.

Sollten in einem Studiengang Notenverbesserungsversuche m旦glich sein, dann ist die Anmeldung 端ber das Hochschuldiensteportal in der Regel nicht m旦glich. Die Anmeldung zu Freiversuchen erfolgt per E-Mail beim Studiensekretariat.

Bitte geben Sie immer folgende Informationen an:

- Name und Vorname des Pr端flings
- Matrikelnummer
- Name und Nummer der Pr端fung
- Datum der Pr端fung
- Name des Pr端fers
- Notenverbesserungsversuch

Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen.

W辰hrend eines beurlaubten Semesters d端rfen keine Studien- und Pr端fungsleistungen absolviert oder erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind

  • die Wiederholung von nicht bestandenen Pr端fungsleistungen eines vorangegangenen Semesters ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Fertigstellung von Studien- und Pr端fungsleistungen, die bereits in einem vorangegangenen Semester begonnen wurden ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Ablegung von Pr端fungen an der 51云弼 w辰hrend einer Beurlaubung aufgrund des Studiums an einer ausl辰ndischen Hochschule (nicht integriertes Auslandsstudium, z.B. ERASMUS),
  • die Anmeldung, das Erstellen und die Abgabe von Abschlussarbeiten.

Die Anmeldung zu Pr端fungen w辰hrend eines Urlaubssemesters ist 端ber das Hochschulportal nicht m旦glich. Studierende in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudieng辰ngen melden sich fristgem辰�� per E-Mail an studium@uni-ulm.de zu diesen Pr端fungen an.

Studierende in den 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶n Medizin und Zahnmedizin melden sich 端ber Corona zu diesen Pr端fungen an.

Wenn Sie in einem Wahlpflichtmodul (z.B. ASQ) mehr Pr端fungen absolvieren als notwendig sind, so werden nur die chronologisch ersten Pr端fungen bis zum Erreichen der Leistungspunktezahl f端r die Notenberechnung dieses Moduls herangezogen.

Studierende melden ihre Bachelor- oder Masterarbeit direkt im Studiensekretariat an. Dabei sind die Formulare
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit zu verwenden.

Der/Die Sachbearbeiter*in im Studiensekretariat pr端ft, ob die Voraussetzungen zur Anmeldung vorliegen und kontrolliert die fristgem辰��e Abgabe der Arbeit. Antr辰ge auf Verl辰ngerung der Bearbeitungszeit m端ssen beim Fachpr端fungsausschuss gestellt werden und k旦nnen nur genehmigt werden, wenn der Studierende es nicht zu vertreten hat, dass die Frist nicht eingehalten werden kann (z.B. Krankheit, Ausfall von Maschinen, die f端r die Anfertigung der Arbeit ben旦tigt werden, etc.).

Sofern f端r Sie die Rahmenordnung von 2017 gilt, beachten Sie bitte 則 16c Abs. 1 Rahmenordnung von 2017: 
Soweit die jeweiligen FSPO nichts anderes regeln, ist der Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit sp辰testens drei Monate nach Ablegung der letzten Modulpr端fung zu stellen. Vers辰umen die Studierenden diese Frist ohne triftige Gr端nde, so gilt die Bachelor- und Masterarbeit im ersten Versuch als mit ���nicht ausreichend��� (5, 0) bewertet. 

Sofern f端r Sie die Rahmenordnung von 2025 gilt, beachten Sie bitte 則 18 Abs. 3 Rahmenordnung von 2025: 
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit muss sp辰testens einen Monat nach Beginn der Arbeit im Studiensekretariat vorliegen. Liegt dieser Antrag dem Studiensekretariat nicht fristgerecht vor oder wird mit der Abschlussarbeit begonnen, ohne dass die in der jeweiligen FSPO geforderten Zulassungsvoraussetzungen erf端llt sind, wird diese Abschlussarbeit nicht anerkannt. 
 

Bachelor- und Masterarbeiten m端ssen fristgerecht im Studiensekretariat abgegeben werden. Eine direkte Abgabe bei den Gutachtern ist nicht zul辰ssig. 

Die Bachelor-/Masterarbeit wird fristgem辰�� in Form einer PDF-Datei abgegeben. Dies ist nur per E-Mail m旦glich; CD-ROMs und USB-Sticks werden nicht akzeptiert. Sollte die Datei zu gro�� sein, um sie per E-Mail versenden zu k旦nnen, dann laden Sie diese bitte unter dem unten stehenden Link hoch und geben als Zieladresse studium(at)uni-ulm.de an.

Link zum Hochladen der Abschlussarbeit:

/einrichtungen/kiz/service-katalog/e-mail-kalender-zusammenarbeit/cloudstore/

Bitte achten Sie darauf, dass die 掘庄乙艶稼壊岳辰稼糸庄乙一艶庄岳壊艶姻一鉛辰姻顎稼乙 unterschrieben ist (auch in der pdf-Version der Abschlussarbeit). Weiterf端hrende Informationen finden Sie im dazugeh旦rigen Schreiben.

舘顎壊辰岳噛鉛庄界鞄 zur elektronischen Form muss die Bachelor/-Masterarbeit in folgenden 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶n in gebundener Form fristgerecht beim Studiensekretariat abgegeben werden:
Advanced Oncology, Biochemie (FSPO 2017), Biologie (FSPO 2017 und FSPO 2011), Biophysics (FSPO 2014). Es ist darauf zu achten, dass sowohl die gebundene Form (Papierversion) als auch die digitale Version (pdf-Datei oder Hochladen in der cloudstore) fristgerecht beim Studiensekretariat eingehen.

F端r alle anderen 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶 (auch f端r alle Lehramt-Studierende) gilt:  Es muss keine gebundene Version abgegeben werden, die digitale Version ist ausreichend. Reichen die Studierenden dennoch eine gebunde Version ihrer Abschlussarbeit ein, gilt als Abgabedatum der Eingang der digitalen Version. F端r den Fall, dass ein/e Pr端fer/in eine gedruckte Version w端nscht, erfolgt dies im Einzelfall durch Absprache zwischen dem Pr端fling und den Pr端fenden.

Die Abgabe der gebundenen Version der Abschlussarbeit kann entweder per Post erfolgen (Adresse: 51云弼, Abt. II-2 Studiensekretariat, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm) oder die Abschlussarbeiten werden in den gro��en silbernen Briefkasten eingeworfen. Der Briefkasten befindet sich vor dem Studiensekretariat, Zimmer 2203/M23. Die Anzahl der gebundenen Arbeiten entspricht der Anzahl der Pr端fer (Masterarbeit immer zwei, Bachelorarbeit in der Regel ein Exemplar, au��er: Informationssystemtechnik zwei).

Die Abschlussarbeiten (elektronische oder gebundene Form) werden vom Studiensekretariat unverz端glich an den Erst- und evtl. Zweitgutachter versandt.

F端r Studierende, die noch nicht nach einer FSPO studieren, die zum WiSe22/23 in Kraft getreten ist, gilt noch: Nach Erhalt der Gutachten und dem Absolvieren aller sonstigen Pr端fungsleistungen erstellt das Studiensekretariat das Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde. Dies kann allerdings mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

F端r Studierende, die nach einer FSPO studieren, die zum WiSe22/23 in Kraft getreten ist oder zuk端nftig in Kraft treten wird, gilt: Die Abschlussunterlagen m端ssen beim Studiensekretariat beantragt werden.


Medizin 

  • Staatsexamen
    Das ver旦ffentlicht und aktualisiert laufend Informationen zu den Staatsexamina in Medizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu Pr端fungsterminen zu finden. Die Anmeldung zu den Staatsexamina erfolgt online beim Landespr端fungsamt.
  • Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen
    Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen k旦nnen nur besucht werden, wenn zuvor eine Anmeldung daf端r 端ber das Studiendekanat erfolgt ist. Damit ist zugleich die verbindliche Anmeldung zu den in Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung erstmalig zu absolvierenden Pr端fungen verbunden. Die Anmeldung muss innerhalb der zuvor in der Fakult辰t f端r Medizin bekannt gegebenen Anmeldefrist oder f端r den Fall, dass eine solche nicht bestimmt ist, bis sp辰testens zum Tag des Vorlesungsbeginns der 51云弼 f端r das jeweilige Semester erfolgen. Bei Lehrveranstaltungen f端r das erste Fachsemester verl辰ngert sich diese Frist um eine Woche. N辰heres dazu ist den Studienordnungen f端r den Studiengang Humanmedizin zu entnehmen.

Zahnmedizin neue Approbationsordnung

  • Staatsexamen
    Das ver旦ffentlicht und aktualisiert laufend Informationen zu den Staatsexamina in Medizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu Pr端fungsterminen zu finden. Die Anmeldung zu den Staatsexamina erfolgt online beim Landespr端fungsamt.
  • Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen
    Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen k旦nnen nur besucht werden, wenn zuvor eine Anmeldung daf端r 端ber das Studiendekanat erfolgt ist. Damit ist zugleich die verbindliche Anmeldung zu den in Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung erstmalig zu absolvierenden Pr端fungen verbunden. Die Anmeldung muss innerhalb der zuvor in der Fakult辰t f端r Medizin bekannt gegebenen Anmeldefrist oder f端r den Fall, dass eine solche nicht bestimmt ist, bis sp辰testens zum Tag des Vorlesungsbeginns der 51云弼 f端r das jeweilige Semester erfolgen. Bei Lehrveranstaltungen f端r das erste Fachsemester verl辰ngert sich diese Frist um eine Woche. N辰heres dazu ist den Studienordnungen f端r den Studiengang Humanmedizin zu entnehmen.

Zahnmedizin alte Approbationsordnung

  • Allgemeines
    Das ver旦ffentlicht und aktualisiert ebenfalls laufend Informationen zu den Pr端fungen in Zahnmedizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu den f端r die Anmeldung zu den Pr端fungen erforderlichen Leistungen zu finden.
  • Naturwissenschaftliche und Zahn辰rztliche Vorpr端fung sowie Zahn辰rztliche Pr端fung
    Die Termine f端r die Pr端fungen sind dem Aushang beim Studiensekretariat zu entnehmen. Die Zulassung zur jeweiligen Pr端fung erfolgt auf Antrag (s. Formular). Der Antrag ist zusammen mit allen f端r die Antragstellung erforderlichen Nachweisen (ausgenommen nachzureichende Scheine) beim Studiensekretariat abzugeben. Abgabetermin ist f端r die Pr端fung im Herbst der 30. April und f端r die Pr端fung im Fr端hjahr der 30. November.
    Die Meldung zur Pr端fung ist bindend. Auf ihrer Grundlage erfolgt die Zulassung mit Ladung zur Pr端fung, auf der auch die voraussichtlichen Pr端fer aufgef端hrt sind. Die Ladung erfolgt im Regelfall 8 bis 14 Tage vor Pr端fungstermin und muss pers旦nlich im Studiensekretariat abgeholt werden.
  • Lehrveranstaltungen
    Zu den einzelnen scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen m端ssen Sie sich f端r Veranstaltungen des Winter- und Sommersemesters bis zum Tag des Vorlesungs- bzw. Kursbeginns der 51云弼 f端r das jeweilige Semester beim Leiter der Veranstaltung zur Teilnahme anmelden. Zugelassene aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. durch Hochschulstart im Nachr端ckverfahren m端ssen sich sp辰testens bis zum 10. Kurstag nach Semesterbeginn anmelden (Ausschlussfristen).
    Die Scheine werden f端r regelm辰��ige und erfolgreiche Teilnahme im Sinne der Approbationsordnung f端r Zahn辰rzte vom jeweils verantwortlichen Leiter der Lehrveranstaltung nach einer Pr端fung und Bewertung vergeben.

F端r Pr端fer

Bei schriftlichen Pr端fungen kann eine pr端fungsberechtigte Person, die regelm辰��ig auch die Lehrveranstaltung abh辰lt, anwesend sein, muss aber nicht. Es ist jedoch sicherzustellen, dass eine Aufsichtsperson anwesend ist. Damit soll gew辰hrleistet werden, dass Pr端flinge ggf. eine Unruhe im Pr端fungsraum oder auch St旦rungen durch 辰u��ere Einwirkungen wie z.B. L辰rm unverz端glich r端gen und um Abhilfe bitten k旦nnen. Welche Qualit辰t diese Aufsichtsperson haben soll, liegt in der organisatorischen Verantwortung der Lehrenden. Grunds辰tzlich reichen wissenschaftliche / nichtwissenschaftliche Hilfskr辰fte, aber auch sonstige Mitarbeiter aus. Bei beruflich relevanten Pr端fungen (alle Pr端fungen in den Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudieng辰ngen) k旦nnten sich wissenschaftliche Mitarbeiter empfehlen, um ggf. auf Sachkundefragen w辰hrend der Pr端fung besser eingehen zu k旦nnen, aber auch um gegen端ber den Pr端flingen bei einem Verdacht eines T辰uschungsversuchs bzw. ordnungswidrigen Verhaltens sicherer und sachgerechter reagieren zu k旦nnen, um so Pr端fungsrechtsstreite im Vorfeld zu vermeiden. Da es jedoch keine Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, sind diese Erfordernisse nicht zwingend - auch bei beruflich relevanten Pr端fungen k旦nnen Hilfskr辰fte als Aufsichtspersonen eingesetzt werden.
Entscheidend wird jedoch sein, dass Auskunftspersonen, unabh辰ngig von ihrer Qualifikation, 端ber den Pr端fungsablauf und die Hinweise zu einer Pr端fung (was sollte aus Sicht des Pr端fers gesagt werden) sowie denkbare St旦rungen informiert werden und wissen, wie ein Protokoll dar端ber zu fertigen und was zu protokollieren ist (T辰uschungsversuche, besondere Vorkommnisse, R端gen der Pr端flinge etc.). Davon unber端hrt bleibt die Pr端ferqualifikation. Selbstverst辰ndlich muss derjenige, der die Pr端fung bewertet, eine hinreichend fachliche Qualifikation zur Beurteilung der Pr端fungsleistung haben.

Was auf dem Klausurdeckblatt steht, f辰llt in den Ermessens- und Verantwortungsbereich des Pr端fers. Jedoch sollten aus verfahrenstechnischen Gr端nden zumindest die folgenden Informationen auf dem Klausurdeckblatt enthalten sein:

- Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang, Abschluss des Studierenden

- Name, Datum und Uhrzeit der Pr端fung

- Note und Unterschrift Pr端fer

Vorlagen finden Sie auf unserer Homepage f端r Pr端fer und Modulverantwortliche.

Grunds辰tzlich muss nichts verlesen werden, wobei gilt, dass es dem Ermessensbereich des Pr端fers zuzurechnen ist, ob er etwas vorliest oder dies unterl辰sst. Sinnvoll k旦nnte sein, etwas 端ber den Ablauf der Pr端fung, die Bekanntgabe von Pr端fungsergebnissen, die Dauer, Hilfsmittel, den R端cktritt  von der Pr端fung bzw. Sanktionen bei T辰uschungsversuchen zu sagen. Man sollte die Pr端flinge darauf hinweisen, dass sie mit Absolvieren der Pr端fung erkl辰ren, dass sie psychisch und physisch pr端fungsf辰hig sind. F端r die Mediziner gibt es eine schriftliche "Belehrung der Pr端fungsteilnehmer und Pr端fer", an welcher man sich orientieren kann.

Vor der Pr端fung sollten die Pr端fer/Aufsichtspersonen sich die Liste 端ber die angemeldeten Studierenden aus dem Hochschuldiensteportal der 51云弼 ausdrucken. Die Aufsichtspersonen k旦nnen 端ber die Studierendenausweise (Matrikelnummer in Verbindung mit dem Namen) die Pr端fungsteilnahmeberechtigungen kontrollieren, m端ssen es aber nicht. Hier liegt es im Ermessen des Pr端fers/der Aufsichtsperson zu entscheiden, ob kontrolliert wird. Setzt die Person den Ausweis f端r die Zulassung zur Pr端fung voraus, sollte konsequenterweise auch die Nichtzulassung zur Pr端fung erfolgen, wenn sich der Pr端fling weder durch einen Studierendenausweis noch durch einen Personalausweis ausweisen kann.

Eine Ver旦ffentlichung ist nicht mehr notwendig, da die Studierenden die Ergebnisse ihrer Pr端fungen, sobald diese verbucht worden sind, im Hochschulportal der 51云弼 online einsehen und ausdrucken k旦nnen. Grunds辰tzlich ist eine Ver旦ffentlichung der Pr端fungsergebnisse im Internet unter Angabe der Matrikelnummer selbst bei Einwilligung durch die Studierenden nicht zul辰ssig, da 端ber Suchfunktionen im Internet leicht ein Zusammenhang mit weiteren im Netz befindlichen Daten Studierender herzustellen ist. M旦chte der Pr端fer trotz der Einsichtm旦glichkeit der Studierenden im Hochschulportal eine eigene Ver旦ffentlichung der Ergebnisse vornehmen, ist folgendes zu beachten:
Jeder Pr端fungsteilnehmer, der die Note im Internet (nicht Hochschulportal) abrufen m旦chte, bekommt f端r seine Pr端fung eine Nummer, die er sich merkt und deren Zuordnung keinem anderen Pr端fungsteilnehmer zug辰nglich ist. Im Internet w辰re dann neben dieser Nummer die Note der Pr端fung zu finden. Bedenken Sie, dass bei einer Nummernvergabe aufgrund der Sitzreihenfolge es f端r Klausurteilnehmer m旦glich ist, sich auch die Nummern der Sitznachbarn sowie weiterer Klausurteilnehmer zu merken. Verteilen Sie daher die Nummern nicht nach der Sitzreihenfolge, sondern durch andere Verfahren. Ein Vorhalten der Pr端fungsergebnisse im Internet ist dabei nur in einem bestimmten engen Zeitfenster zul辰ssig (30 Kalendertage).

Kontakt Vorsitzende Fachpr端fungsaussch端sse

Vorsitzende der Fachpr端fungsaussch端sse

Technische Rahmenbedingungen zur ��bermittlung von elektronischen Dokumenten

Informationen zu unseren technischen Rahmenbedingungen zur ��bermittlung von elektronischen Dokumenten finden Sie auf unserer Homepage.