51ɫ

Außerkapazitärer Antrag

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:     02. Juni - 15. Juli 
Sommersemester:   01. Dez. - 15. Jan.

Bitte beachten:

Die außerkapazitären Anträge werden online über das Campusportal der 51ɫ gestellt.

Anträge, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Unterlagen (Vollmachten, Anerkennungsbescheide usw.) sind nicht erforderlich.

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der 51ɫ

  • Registrierung - ohne Rechtsanwalt:
    Haben Sie bereits einen Account im Campusportal der 51ɫ?
    ja: Sie können den bestehenden Account für eine außerkapazitäre Antragstellung verwenden.
    nein: Sie registrieren sich online über das Campusportal.
    Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der 51ɫ.
  • Registrierung eines Mandanten/einer Mandantin durch die Rechtsanwaltskanzlei:
    Bitte registrieren Sie den Mandanten/die Mandantin wie folgt online über das Campusportal:
    - Tragen Sie bei “Persönliche Daten” die persönlichen Daten Ihres Mandanten/Ihrer Mandantin ein.
    - Tragen Sie bei “Kontaktdaten” die Adressdaten Ihrer Kanzlei ein sowie den Namen Ihrer Kanzlei unter Adresszusatz.
    Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der 51ɫ.
    Sollte der Mandant/die Mandantin bereits einen Account im Campusportal der 51ɫ angelegt haben, darf dieser nicht für eine außerkapazitäre Antragstellung durch einen Rechtsanwalt verwendet werden. Bitte registrieren Sie den Mandanten/die Mandantin erneut.
     

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der 51ɫ
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag.

Weitere Informationen

Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität machen die Antragstellenden geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist  - wenn überhaupt - nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die 51ɫ lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten.

Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der 51ɫ nicht erteilt.

Bitte beachten:

Bei außerkapazitären Anträgen für die zulassungsbeschränkten ٳܻ徱ԲäԲ findet Paragraph § 37 der Hochschulzulassungsverordnung Anwendung. Eine innerkapazitäre Bewerbung im hochschuleigenen Auswahlverfahren ist zwingend erforderlich.

Für die ٳܻ徱ԲäԲ Medizin und Zahnmedizin - 1. Fachsemester ist eine Bewerbung  bei im hochschuleigenen Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester (Vergabeverfahren zu einem Wintersemester) erforderlich.

Für alle anderen ٳܻ徱ԲäԲ und Fachsemester erfolgt die innerkapazitäre Bewerbung über das Campusportal der 51ɫ.
 

Kontakt

51ɫ

Dezernat II - Studium, Lehre und Internationales

Telefon: 0731/50-24444

E-Mail: studium@uni-ulm.de