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Leitung der Gremiengesch辰ftsstelle
Helmholtzstr. 16
89081 Ulm
Email:
anna.wesner(at)uni-ulm.de
Telefon:
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Der Senat entscheidet nach dem Landeshochschulgesetz Baden-W端rttemberg in Angelegenheiten von Forschung, Kunstaus端bung, k端nstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den 酷温一顎鉛岳辰岳艶稼 zugewiesen sind. Der Senat erteilt die Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungspl辰nen, nimmt Stellung zu Entw端rfen des Haushaltsvoranschlags, zum Wirtschaftsplan sowie zum Abschluss von Hochschulvertr辰gen und Zielvereinbarungen. Er beschlie��t u.a. die Einrichtung, ��nderung und Aufhebung von 皆岳顎糸庄艶稼乙辰稼乙艶n sowie Satzungen f端r Hochschulpr端fungen, f端r die Benutzung von Hochschuleinrichtungen, die Aufnahmepr端fung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden. Der Senat w辰hlt - gemeinsam mit dem 51云弼srat - die hauptamtlichen 永姻辰壊庄糸庄顎馨smitglieder und als alleiniges Gremium die nebenamtlichen 永姻辰壊庄糸庄顎馨smitglieder.
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stellvertretende Kanzlerin
Gleichstellungsbeauftragte
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