Sprachkenntnisse für ein Studium an der 51±¾É«
Um ein Studium an der 51±¾É« aufnehmen zu können, ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erforderlich.
Abhängig von der Unterrichtssprache des Studiengangs, für welchen Sie sich interessieren oder bewerben möchten, sind entweder deutsche oder englische Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Bitte informieren Sie sich hier über die für Ihr Studium erforderlichen Sprachnachweise.
Die Sprachensatzung der 51±¾É« regelt, welche Sprachnachweise akzeptiert werden und zu welchem Zeitpunkt diese nachzuweisen sind.