- Zugangsvoraussetzung in einen zulassungsfeien Bachelorstudiengang ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für eine 51±¾É«. Diese muss im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie* dieses Dokuments vorliegen.
- erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
- genehmigter Antrag auf Anerkennung des jeweiligen Prüfungsausschusses
Eine fachgebundene Hochschulreife (oft auch als Fachabitur bezeichnet) berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer 51±¾É«, allerdings mit der Einschränkung, dass nur bestimmte ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð (entsprechend der in der Schule gewählten Fachrichtung) studiert werden können.
Die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) wird oft verwechselt mit der Fachhochschulreife. Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer 51±¾É«.
Die Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Immatrikulationsunterlagen.
*Bei einer amtlich beglaubigten Kopie handelt es sich um eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte deutsche Behörde (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) oder einen Notar.
Weitere Informationen: